Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:erfordernis_dass_bestimmte_staaten_nicht_widersprechen

finanzcheck24.de

Erfordernis, daß bestimmte Staaten nicht widersprechen

Regel 88.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Erfordernis, dass bestimmte Staaten nicht widersprechen.

Regel 88.3 PCT

Eine Änderung der folgenden Bestimmungen dieser Ausführungsordnung setzt voraus, daß keiner der in Artikel 58 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii genannten Staaten, die in der Versammlung Stimmrecht haben, gegen die vorgeschlagene Änderung stimmt:

i) Regel 34 (Mindestprüfstoff),

ii) Regel 39 (Anmeldungsgegenstand nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i),

iii) Regel 67 (Anmeldungsgegenstand nach Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i),

iv) dieser Absatz (d.h. Regel 88.3).

siehe auch

Regel 88 PCT → Änderung der Ausführungsordnung
Regelt das Verfahren zur Änderung der Ausführungsordnung.

pct/erfordernis_dass_bestimmte_staaten_nicht_widersprechen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 08:51 von mfreund