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Regel 24 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Mitteilung über den Eingang des Aktenexemplars beim Internationalen Büro.
Regel 24.1 PCT → [gestrichen]
Regel 24.2 PCT → Mitteilung über den Eingang des Aktenexemplars
Beschreibt die Mitteilung des Internationalen Büros über den Eingang des Aktenexemplars und das Datum des Eingangs.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.
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