Anzeigen:
Artikel 50 (5b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert, was unter Selbstkosten im Sinne des Artikels zu verstehen ist.
Als Selbstkosten im Sinne des Buchstaben a sind Beträge zu verstehen, die über das hinausgehen, was ein nationales Amt oder eine Internationale Recherchenbehörde auf jeden Fall normalerweise für die Erfüllung seiner Aufgaben aufwenden muß.
Artikel 50 (5) PCT → Kosten und Finanzierung
Regelt die Kosten und Finanzierung der Dienstleistungen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de