Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:definition_des_einschlaegigen_stands_der_technik

finanzcheck24.de

Definition des einschlägigen Stands der Technik

Regel 33.1(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert, was als einschlägiger Stand der Technik für die internationale Recherche gilt.

Regel 33.1(a) PCT

Für die Zwecke des Artikels 15 Absatz 2 ist unter dem einschlägigen Stand der Technik alles zu verstehen, was der Öffentlichkeit irgendwo in der Welt mittels schriftlicher Offenbarung (unter Einschluß von Zeichnungen und anderen Darstellungen) zugänglich gemacht worden ist und was für die Feststellung bedeutsam ist, ob die beanspruchte Erfindung neu oder nicht neu ist und ob sie auf einer erfinderischen Leistung beruht oder nicht (d.h. ob sie offensichtlich ist oder nicht), vorausgesetzt, daß der Zeitpunkt, zu dem es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, vor dem internationalen Anmeldedatum liegt.

siehe auch

Regel 33.1 PCT → Einschlägiger Stand der Technik für die internationale Recherche
Definiert den einschlägigen Stand der Technik für die internationale Recherche.

pct/definition_des_einschlaegigen_stands_der_technik.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 08:45 von mfreund