Anzeigen:
Artikel 16 (3)(d) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Dauer der Einsetzung und die Möglichkeit der Verlängerung.
Die Einsetzung erfolgt für eine bestimmte Zeit und kann verlängert werden.
Artikel 16 (3) PCT → Einsetzung und Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden
Erläutert die Einsetzung und die Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de