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Regel 11.13 (d) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Darstellung des Maßstabs in Zeichnungen.
Wenn in Ausnahmefällen der Maßstab in einer Zeichnung angegeben wird, so ist er zeichnerisch darzustellen.
Regel 11.13 PCT → Besondere Bestimmungen für Zeichnungen
Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.
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