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Regel 11.13 (l) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Verwendung von Bezugszeichen in Zeichnungen.
Nicht in der Beschreibung genannte Bezugszeichen dürfen in den Zeichnungen nicht erscheinen und umgekehrt.
Regel 11.13 PCT → Besondere Bestimmungen für Zeichnungen
Definiert die besonderen Anforderungen für Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.
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