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Artikel 52 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) klärt, dass die Bestimmungen dieses Kapitels andere finanzielle Bestimmungen des Vertrags nicht berühren.
Dieses Kapitel läßt die in anderen Kapiteln dieses Vertrags enthaltenen finanziellen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen sind auf das vorstehende Kapitel und seine Durchführung nicht anwendbar.
PCT, Kapitel IV → Technische Dienste
Dieses Kapitel beschreibt die technischen Dienste, die vom Internationalen Büro bereitgestellt werden, um den Zugang zu technischen Informationen zu erleichtern und die Entwicklungsländer zu unterstützen.
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