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Regel 49.5(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bereitstellung von Antragsformblättern durch die Bestimmungsämter.
Jedes Bestimmungsamt, das eine Übersetzung des Antrags verlangt, stellt den Anmeldern kostenlos Exemplare des Antragsformblatts in der Sprache der Übersetzung zur Verfügung.
Regel 49.5 PCT → Inhalt und äußere Form der Übersetzung
Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.
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