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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:bereitstellung_von_antragsformblaettern

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Bereitstellung von Antragsformblättern

Regel 49.5(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bereitstellung von Antragsformblättern durch die Bestimmungsämter.

Regel 49.5(b) PCT

Jedes Bestimmungsamt, das eine Übersetzung des Antrags verlangt, stellt den Anmeldern kostenlos Exemplare des Antragsformblatts in der Sprache der Übersetzung zur Verfügung.

siehe auch

Regel 49.5 PCT → Inhalt und äußere Form der Übersetzung
Regelt den Inhalt und die äußere Form der Übersetzung der internationalen Anmeldung.

pct/bereitstellung_von_antragsformblaettern.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 12:30 von mfreund