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pct:aufforderung_zur_zahlung

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Aufforderung zur Zahlung

Regel 45bis.4(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Aufforderung zur Zahlung der Gebühren bei unvollständiger Zahlung.

Regel 45bis.4(b) PCT

Stellt das Internationale Büro im Zeitpunkt der Fälligkeit nach den Regeln 45bis.2 Absatz c und 45bis.3 Absatz c fest, daß die Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche und die Gebühr für die ergänzende Recherche nicht in voller Höhe entrichtet worden sind, so fordert es den Anmelder auf, ihm innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Datum der Aufforderung den zur Deckung dieser Gebühren erforderlichen Betrag und die Gebühr für verspätete Zahlung nach Absatz c zu entrichten.

siehe auch

Regel 45bis.4 PCT → Prüfung des Antrags und Mängelbeseitigung
Regelt die Prüfung des Antrags auf eine ergänzende Recherche, die Mängelbeseitigung und die Übermittlung an die zuständige Behörde.

pct/aufforderung_zur_zahlung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 09:39 von mfreund