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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:art_der_uebermittlung_von_unterlagen

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Art der Übermittlung von Unterlagen

Regel 93bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Art der Übermittlung von Unterlagen im Rahmen des PCT-Verfahrens.

Regel 93bis.1 a) PCT → Übermittlung auf Antrag
Beschreibt die Übermittlung von Unterlagen auf Antrag eines Bestimmungsamts oder ausgewählten Amts.

Regel 93bis.1 b) PCT → Übermittlung über eine digitale Bibliothek
Regelt die Übermittlung von Unterlagen über eine digitale Bibliothek.

siehe auch

PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.

pct/art_der_uebermittlung_von_unterlagen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 10:08 von mfreund