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Regel 34.1(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Nichtanwendung der Begriffsbestimmungen in Artikel 2 Ziffern i und ii auf diese Regel.
Die Begriffsbestimmungen in Artikel 2 Ziffern i und ii sind auf diese Regel nicht anzuwenden.
Regel 34 PCT → Mindestprüfstoff
Definiert den Mindestprüfstoff für die internationale Recherche.
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