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Artikel 60 (4) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, welche Artikel durch eine Revisionskonferenz oder nach Artikel 61 geändert werden können.
Artikel 53 Absätze 5, 9 und 11, Artikel 54, Artikel 55 Absätze 4 bis 8, Artikel 56 und Artikel 57 können entweder durch eine Revisionskonferenz oder nach Artikel 61 geändert werden.
Artikel 60 PCT → Revision des Vertrags
Regelt die Revision des Vertrags durch eine besondere Konferenz.
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