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patentrecht:zwangslizenz_bei_halbleitertechnologie

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Zwangslizenz bei Halbleitertechnologie

§ 24 (4) des Patentgesetzes (PatG) beschränkt die Erteilung einer Zwangslizenz im Bereich der Halbleitertechnologie auf bestimmte Fälle.

§ 24 (4) PatG

Für eine patentierte Erfindung auf dem Gebiet der Halbleitertechnologie darf eine Zwangslizenz im Rahmen des Absatzes 1 nur erteilt werden, wenn dies zur Behebung einer in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren festgestellten wettbewerbswidrigen Praxis des Patentinhabers erforderlich ist.

siehe auch

§ 24 PatG → Zwangslizenz
Beschreibt die Bedingungen und Regelungen zur Erteilung einer Zwangslizenz für die gewerbliche Nutzung einer Erfindung.

patentrecht/zwangslizenz_bei_halbleitertechnologie.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 19:23 von mfreund