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patentrecht:wiedergabe_von_informationen

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Wiedergabe von Informationen

§ 1 (3) Nr. 4 PatG

Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: die Wiedergabe von Informationen.;

§ 1 (4) PatG

Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.

Der Patentierungsausschluss nach Art. 52 Abs. 2 Buchst. d EPÜ [der § 1 (3) Nr. 4 PatG entspricht] korrespondiert mit dem zu den Grundrechten gehörenden Recht auf Informations und Meinungsfreiheit und soll die Monopolisierung von Informationen durch die Gewährung patentrechtlichen Schutzes verhindern.1)

Danach haben bei der Prüfung der Patentfähigkeit nur solche Anweisungen als nicht technisch außer Betracht zu bleiben, die gerade die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf zielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken.2)

Anweisungen, die die Informationen betreffen, die nach der Lehre des Patents wiedergegeben werden sollen, können daher auch unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit die Patentfähigkeit der erfindungsgemäßen Lehre nur dann und nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen.3)

Entsprechend dieser Unterscheidung hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit Anweisungen nicht zu berücksichtigen sind, wonach die Audiowiedergabe bei einem Fahrzeugnavigationssystem auch Straßennamen umfasst. Zur Begründung hat der Senat darauf verwiesen, dass sich diese Anweisungen in der Vorgabe erschöpfen, dass und unter welchen Bedingungen Straßennamen Bestandteil der Audiowiedergabe von Fahranweisungen sein sollen und damit ausschließlich den Inhalt der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Information betreffen.4)

Auch die Praxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts spiegelt diese Unterscheidung wieder. So hat das Europäische Patentamt etwa entschieden, dass eine Anweisung, wonach bei einer Vorrichtung zur Ermittlung der Erfolgschancen beim Roulettespiel Informationen über die Wetteinsätze eines bestimmten Spielers angezeigt werden, keine Berücksichtigung finden können.5)

Als nichttechnisch wurde auch die Anweisung angesehen, bestimmte Informationen über die Eigenschaften eines Diamanten anzuzeigen.6)

Im gleichen Sinne hat der britische High Court die Anweisung, dem Fahrgast bestimmte Informationen über den Status eines Omnibus zu vermitteln, als nicht technisch angesehen.7)

Bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit sind ferner solche Anweisungen nicht zu berücksichtigen, nach denen bestimmte Inhalte durch Abweichungen in der Farbe, der Helligkeit oder dergleichen hervorgehoben werden.8)

Nicht bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigen sind nach einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs Anweisungen, die die Auswahl einer für Navigationszwecke zweckmäßigen kartografischen Darstellung betreffen (Koordinatentransformation, Sicht aus nach hinten versetzter Vogelperspektive, Bestimmung der Hauptbetrachtungsrichtung in spitzem Winkel im Hinblick auf die Erdoberfläche, Wiedergabe mit einem die momentane Bewegung des Fahrzeugs berücksichtigenden und eine simulierte Ist-Position des Fahrzeugs enthaltenden Raumwinkel). Solche Anweisungen sind nicht Teil der technischen Lösung, sondern gehören zu der dieser vorgelagerten Auswahl einer für Navigationszwecke zweckmäßigen kartografischen Darstellung, die dem Fachmann, sofern er sie nicht bereits selbst als zweckmäßig erkennen kann, von dem hierfür zuständigen Fachmann, einem Kartografen, Geografen oder Geodäten, vorgegeben wird.9)

Anweisungen, die zwar die (visuelle) Informationswiedergabe betreffen, bei denen aber nicht die Vermittlung bestimmter Inhalte oder deren Vermittlung in besonderer Aufmachung im Blickpunkt steht, sondern die Präsentation von Bildinhalten in einer Weise, die auf die physischen Gegebenheiten der menschlichen Wahrnehmung und Aufnahme von Informationen Rücksicht nimmt und darauf gerichtet ist, die Wahrnehmung der gezeigten Informationen durch den Menschen in bestimmter Weise überhaupt erst zu ermöglichen, zu verbessern oder zweckmäßig zu gestalten, dienen der Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln.10)

Informationsbezogene Merkmale eines Patentanspruchs sind darauf hin zu untersuchen, ob die wiederzugebende Information sich zugleich als Ausführungsform eines - im Patentanspruch nicht schon anderweitig als solches angegebenen - technischen Lösungsmittels darstellt. In einem solchen Fall ist das technische Lösungsmittel bei der Prüfung auf Patentfähigkeit zu berücksichtigen.11)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. Benkard/Melullis, EPÜ, 2. Aufl., Art. 52 Rn. 207
2)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. Benkard/Bacher/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 Rn. 148; Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl., § 1 Rn. 126
3)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 Rn. 14 mwN - Fahrzeugnavigationssystem
4)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. BGH, GRUR 2013, 909 Rn. 17 - Fahrzeugnavigationssystem
5)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. EPA, Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 14. Dezember 2007 - T 1704/06, S. 7/8
6)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. EPA, Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - T 619/05, S. 7
7)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. Justice Kitchen, High Court, Chancery Division, Patents Court, Urteil vom 4. November 2005 - [2005] EWHC 2417
8)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; m.V.a. EPA, Technische Beschwerdekammer, Entscheidung vom 4. Oktober 1996 - T 599/93; BPatG, Beschluss vom 23. September 2010 - 17 W (pat) 47/06, in Juris; vgl. auch Benkard/Bacher/Melullis, PatG, 10. Aufl., § 1 Rn. 148; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 1 Rn. 68
9)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; im Einzelnen BGH, GRUR 2011, 125 Rn. 39 - Wiedergabe topografischer Informationen
10)
BGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - X ZR 37/13 - Bildstrom; Weiterführung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen und vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem
11)
BGH, Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13 - Entsperrbild
patentrecht/wiedergabe_von_informationen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1