Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:verspaetetes_vorbringen_im_berufungsverfahren

finanzcheck24.de

Verspätetes Vorbringen im Berufungsverfahren

§ 117 PatG

Auf den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts, die verspätet vorgebrachten, die zurückgewiesenen und die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sind die §§ 529, 530 und 531 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle des § 520 der Zivilprozessordnung der § 112.

Verspätetes Vorbringen

siehe auch

patentrecht/verspaetetes_vorbringen_im_berufungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1