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§ 12 des Patentkostengesetzes regelt die Verjährung und Verzinsung von Kostenforderungen sowie Ansprüche auf Erstattung von Kosten.
PatKostG → Patentkostengesetz
Legt die Gebühren für Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Bundespatentgericht fest.
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