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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:umgestaltung

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Umgestaltung

Wird aus Teilen einer oder mehrerer patentgeschützter Vorrichtungen, die bereits in Verkehr gebracht worden sind, eine neue Vorrichtung gebaut, sind folgende zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Die neue Vorrichtung fällt nicht unter das Patent; eine Verletzung ist dann ausgeschlossen.
  • Die neue Vorrichtung liegt im Schutzumfang des Patents; dann ist dies als eine Neuherstellung zu betrachten, für die eine Erschöpfung (siehe oben) nicht eintritt.

siehe auch

patentrecht/umgestaltung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1