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Ein System besteht aus verschiedenen Komponenten die miteinander zwar zusammenwirkenden, jedoch in sich selbständigen Einheiten bilden.
Der Begriff „System“ kann aber nicht klar von dem Begriff „Vorrichtung“ abgegrenzt werden. Denn gemäß Duden wird „Vorrichtung“ allgemein als etwas für eine bestimmte Funktion als Hilfsmittel Hergestelltes1) und gemäß patentrechtlicher Terminologie als „aus mehreren Einzelteilen bestehend, die durch eine bestimmte Arbeitsweise gleichzeitig oder nacheinander in Wirkung gesetzt werden und dadurch funktionell zu einer Einheit verbunden sind“2) definiert ist und damit schon grundsätzlich zutreffende Bezeichnung für ein System nach obigem Verständnis.3)
Der Fachmann versteht unabhängig von dem Begriff „Vorrichtung“ oder „System“ den damit bezeichneten Gegenstand aus den ihn charakterisierenden Merkmalen. Insofern sieht er, gleich welche der beiden Bezeichnungen verwendet wird, denselben Gegenstand. Deshalb führt die Bezeichnung „Vorrichtung“ nicht zu einem anderen Sachgehalt als die Bezeichnung „System“.4)
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