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patentrecht:rechte_des_vorbenutzers

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Rechte des Vorbenutzers

siehe auch

§ 12 PatG → Vorbenutzungsrecht
Beschreibt das Vorbenutzungsrecht, das bestimmten Personen erlaubt, eine Erfindung trotz eines Patents weiter zu nutzen.

patentrecht/rechte_des_vorbenutzers.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 10:36 von mfreund