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Die Patentschrift stellt hinsichtlich der in ihr verwendeten Begriffe – und Grammatik – gleichsam ihr eigenes Lexikon dar.1)
Der sich aus der Patentschrift ergebende Inhalt der im Patentanspruch verwendeten Begriffe ist auch dann maßgebend, wenn dieser von dem allgemeinen technischen Sprachgebrauch abweicht.2)
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