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→ Nachträgliche Festsetzung weiterer Kosten
Gegen dem Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ist Beschwerde am BPatG (10. Senat) nach § 62 PatG möglich. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen.
→ Kostenfestsetzungsverfahren (Verfahrensrecht)
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