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IntPatÜG steht für „Internationales Patentübereinkommensgesetz“ bzw. das Gesetz zu dem Übereinkommen über internationale Patentzusammenarbeit. Es regelt in Deutschland die Anwendung des internationalen Patentübereinkommens, das die Anmeldung, Erteilung und den Schutz von Patenten in mehreren Staaten vereinfacht und international koordiniert. Das Gesetz dient der Umsetzung und Anwendung dieses Übereinkommens in Deutschland.
IntPatÜG → Gesetz zu dem Übereinkommen über internationale Patentzusammenarbeit
Setzt internationale Patentabkommen in deutsches Recht um und regelt deren Anwendung in Deutschland.
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