§ 11 Nr. 1 PatG → Private und nichtgewerbliche Handlungen
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf Handlungen im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken.
patentrecht/handlungen_im_privaten_bereich.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 10:22 von mfreund