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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:gewerbliche_anwendbarkeit_von_gensequenzen

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Gewerbliche Anwendbarkeit von Gensequenzen

§ 1a (3) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Anforderungen an die Beschreibung der gewerblichen Anwendbarkeit von Gen-Sequenzen in der Anmeldung.

§ 1a (3) PatG

Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret unter Angabe der von der Sequenz oder Teilsequenz erfüllten Funktion beschrieben werden.

siehe auch

§ 1a PatG → Biotechnologische Erfindungen
Regelt die Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers und von biologischem Material.

patentrecht/gewerbliche_anwendbarkeit_von_gensequenzen.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 07:06 von mfreund