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patentrecht:definition_des_fachmanns

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Definition des Fachmanns

Die Definition des Fachmanns dient dazu, eine fiktive Person festzulegen, aus deren Sicht das Patent und der Stand der Technik zu würdigen sind. Sie kann deshalb nicht auf Erwägungen zur Auslegung des Patents oder zur erfinderischen Tätigkeit gestützt werden.1)

Bestand zwischen zwei Teilbereichen eines Fachgebietes (hier: Datenübertragung in öffentlichen Fernmeldenetzen und Datenübertragung mittels Internet- und LAN-Technologie) traditionell eine gedankliche Kluft, kann für den Fachmann dennoch Veranlassung bestehen, zur Lösung eines technischen Problems Vorschläge aus beiden Bereichen heranzuziehen, wenn sich am Prioritätstag bereits Anwendungen und Verfahren herausgebildet haben, die die Grenze zwischen den beiden Bereichen überschreiten (hier: Internet-Telefonie), und wenn sich das technische Problem in beiden Bereichen in ähnlicher Weise stellt.2)

siehe auch

Fachmann

1)
BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - X ZR 14/16 - Wärmeenergieverwaltung
2)
BGH, Urteil vom 15. April 2010 - Xa ZR 69/06
patentrecht/definition_des_fachmanns.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1