Anzeigen:
Gegen die Versäumung der Frist nach Absatz 2 und der Frist zur Zahlung der Weiterbehandlungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes ist eine Wiedereinsetzung nicht gegeben.
§ 123a PatG → Weiterbehandlung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de