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Der Beschluß, durch den der Antrag zurückgewiesen [→ Zurückweisung des Anhörungsantrages] wird, ist selbständig nicht anfechtbar.
§ 46 (1) PatG → Anhörung vor der Prüfungsstelle:
§ 46 (1) S. 1 PatG → Anhörung der Beteiligten durch die Prüfungsstelle
§ 46 (1) S. 2 PatG → Anhörungsantrag
§ 46 (1) S. 3 PatG → Form des Anhörungsantrages
§ 46 (1) S. 4 PatG → Zurückweisung des Anhörungsantrages
§ 46 (2) PatG → Niederschrift über die Anhörung und Vernehmung
Im Verfahren vor der Prüfungsstelle ist die einmalig beantragte Anhörung zwar grundsätzlich sachdienlich, allerdings kommt ausnahmsweise auch eine Ablehnung eines solchen Antrags in Betracht, wenn triftige Gründe dafür vorliegen.1)
§§ 44 bis 49a PatG → Prüfungsverfahren
§§ 34 bis 64 PatG → Verfahren vor dem Patentamt
PatG → Patentgesetz
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