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→ http://bundesrecht.juris.de/patanwo/
§ 3 PatAnwO → Recht des Patentanwalts zur Beratung und Vertretung
§ 5 (1) PatAnwO → Zugang zum Beruf des Patentanwalts
§ 5 (2) PatAnwO → Befähigung für den Beruf des Patentanwalts
§ 6 (1) PatAnwO → Technische Befähigung des Patentanwaltes
§ 8 PatAnwO → Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse
§ 41a PatAnwO → Syndikuspatentanwalt
43b (1) PatAnwO → Erfolgshonorar
Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 94d Satz 2 PAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird.1)
PatAnwZEignPrG → Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
BRAO → Bundesrechtsanwaltsordnung
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