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Die Patentanwaltskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die gesetzliche Vertretung der Ca. 2.800 in Deutschland zugelassenen Patentanwälte.
Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht vom 14. August 2009 (BGBl 2009 I, S. 2827) geht die bisher dem DPMA zugewiesene Zuständigkeit für Angelegenheiten der Patentanwälte und Patentanwaltsgesellschaften zum 1. September 2009 auf die Patentanwaltskammer über. Das betrifft im Wesentlichen die Zulassung zur Patentanwaltschaft einschließlich der Vereidigung und der Aufnahme in das elektronische Patentanwaltsverzeichnis, den Widerruf der Zulassung, die Bestellung eines Abwicklers, die Bestellung eines Vertreters sowie die Befreiung von der Kanzleipflicht.
http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/patentanwaltsausbildung/
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