Für eine verminderte Kennzeichnungskraft kann sprechen:
Schwächung durch eine Vielzahl ähnlicher Drittmarken: Grundsätzlich können nur benutzte Drittmarken die Kennzeichnungskraft einer Marke beeinflussen.1)
Umwandlung zur Gattungsbezeichnung (§ 49 II Nr. 1 MarenG)2)