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markenrecht:schutzbereich_eines_werktitels

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Schutzbereich eines Werktitels

Werktitel im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werkes von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten. Sie sind daher in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinne geschützt.1)

Verwechslungsgefahr bei Werktiteln

1)
BGH, Urteil vom 31. Januar 2019 - I ZR 97/17 - Das Omen
markenrecht/schutzbereich_eines_werktitels.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1