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Namen bekannter Personen [→ Personennamen] werden häufig außerhalb des Betätigungs- und Erscheinungsfeldes ihres Namensträgers in der Werbung eingesetzt werden, um im Wege des Imagetransfers die Attraktivität der beworbenen Produkte zu steigern.1)
Der lexikalisch belegte Name einer Person stellt für die Waren „Druckereierzeugnisse“ in der Regel eine verständliche Inhaltsbeschreibung dar. Dies beruht auf der allgemeinen Übung, Biografien, die sich mit dem Leben bekannter Persönlichkeiten befassen, mit dem Namen der betreffenden Person zu betiteln und damit gleichzeitig eine Sachaussage über den thematischen Inhalt zu treffen. Handelt es sich bei der Person zugleich um einen Schriftsteller, dessen Werke - auch wenn er verstorben ist - unverändert am Markt erhältlich sind, kann der Personenname in Verbindung mit Druckereierzeugnissen außerdem als Autorenbezeichnung dienen2).3)
Für die markenrechtliche Prüfung von Namen bekannter Personen lassen sich folgende Fallgruppen unterscheiden:
Keiner Einschränkung bei der Registrierung unterliegen daher nur die Kategorien von Waren und Dienstleistungen, die keines der vorgenannten Kriterien erfüllen, weil kein Bezug zur Person oder zum Werk, der Leistung oder dem sonstigen Schaffen des Namensträgers hergestellt werden kann15). Bei Namen historischer Persönlichkeiten ist dies vor allem dann der Fall, wenn es sich um Waren handelt, die üblicherweise nicht ihrem thematischen Inhalt nach beschrieben werden und der Verkehr mit dem Namen über die historische Bedeutung hinaus auch keine positiven Assoziationen verbindet, die ihn für eine Verwendung zu Werbezwecken geeignet erscheinen lassen16).17)
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