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Unter dem MMA beträgt die Schutzdauer 20 Jahre, unter dem PMMA 10 Jahre. Die Schutzdauer der internationalen Registrierung kann für den entsprechenden Zeitraum beliebig oft verlängert werden. Die Verlängerung (Erneuerung) erfolgt durch Zahlung der hierfür geltenden Gebühren unmittelbar an die WIPO, wobei die Zahlung auch bei einer Schutzdauer von 20 Jahren immer nur für einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen kann. Die WIPO erinnert den Inhaber der internationalen Registrierung sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist hieran.
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