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Die Registrierung einer Marke beim Internationalen Büro erfolgt für zwanzig Jahre mit der Möglichkeit der Erneuerung unter den in Artikel 7 [→ Erneuerung der Registrierung] festgesetzten Bedingungen.
Artikel 6 (2), (3) MMA → Fristen
Artikel 6 (4) MMA → Markenlöschung
MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken
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