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markenrecht:gm:wiedergabe_der_gemeinschaftsmarke_in_woerterbuechern

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Wiedergabe der Gemeinschaftsmarke in Wörterbüchern

Artikel 10 GMV

Erweckt die Wiedergabe einer Gemeinschaftsmarke in einem Wörterbuch, Lexikon oder ähnlichen Nachschlagewerk den Eindruck, als sei sie eine Gattungsbezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, so stellt der Verleger des Werkes auf Antrag des Inhabers der Gemeinschaftsmarke sicher, dass der Wiedergabe der Marke spätestens bei einer Neuauflage des Werkes der Hinweis beigefügt wird, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt.

siehe auch

markenrecht/gm/wiedergabe_der_gemeinschaftsmarke_in_woerterbuechern.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1