Anzeigen:
Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, die aufgrund der vorstehenden Artikel anwendbar sind, gelten für einen Mitgliedstaat nur in der Fassung der genannten Verordnung, die für diesen Staat jeweils in Kraft ist.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de