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markenrecht:geil

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"geil"

Das Wort „geil“ wird nicht mehr nur im Sinne von „sexuell erregt“ bzw. „sexuell erregend“ verstanden, sondern auch als saloppe Umschreibung von „super“, „toll“ oder „sehr gut“. Dies gilt unabhängig vom Alter der angesprochenen Verbraucher.1)

Das Wort „geil“ wird auch in der Werbung intensiv benutzt. So war die darauf ausgerichtete Werbekampagne der Firma Saturn derart erfolgreich, dass der Begriff „Geiz-ist-geil-Mentalität“ gebräuchlich wurde.2)

siehe auch

1) , 2)
BPatG, Beschl. v. 19. Januar 2022 - 25 W (pat) 565/20
markenrecht/geil.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1