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Fiktive Personennamen sind, ebenso wie sonstige Phantasietitel, auch für Waren und Dienstleistungen im Medienbereich (Bü-cher, Zeitschriften, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Produktions- und Ver-lagsdienstleistungen, Unterhaltung usw.; vgl. zur Abgrenzung von Phantasie- und Sachtiteln BPatG GRUR 2006, 593 - Der kleine Eisbär) markenschutzfähig, unabhängig davon, ob dem Publikum unter dieser Bezeichnung (früher) angebotene Produkte oder Dienstleistungen - d. h. hier vor allem die im ZDF ausgestrahlten Folgen der so bezeichneten Krimiserie - noch bekannt sind oder nicht. Gleichfalls nicht maßgeblich ist insoweit, ob es sich um die Bezeichnung eines Einzelwerks oder - wie hier - einer (Roman- und Fernseh-)Serie handelt.1)
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