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markenrecht:ausschliessliche_lizenz

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Ausschließliche Lizenz

Die ausschließliche Lizenz [§ 30 (1) MarkenG → Markenlizenzen] berechtigt einem Dritten die Marke ausschließlich zu benutzen. Der Markeninhaber kann keinem weiteren Dritten eine Lizenz zur Benutzung seiner Marke gewähren.

siehe auch

§ 30 (1) MarkenG → Markenlizenzen

markenrecht/ausschliessliche_lizenz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1