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Die Gefahr der Abspaltung eines Markenwortbestandteils kann in besonderen Ausnahmefällen und für spezielle Warengebiete in Betracht kommen, wenn es sich bei dem fraglichen Bestandteil um eine als solche ohne weiteres erkennbare glatt beschreibende Angabe handelt, die mit dem restlichen Zeichenteil keine geschlossene Einheit bildet und die Benutzung der Marke in einer anderen Form verkehrsüblich ist.
Beispiel im Arzneimittelsektor sind übliche Hinweise auf Abgabe- und Darreichungsform wie forte, liquid, oral, usw.
Die Abspaltung wird traditionell der unmittelbaren Verwechslungsgefahr zugeordnet.
Heute findet die Abspaltung praktisch keine Anwendung mehr (stimmt das:?:)
Das ist aber problematisch. Eine Zuordnung zur assoziativen Verwechslungsgefahr erscheint konsequenter (siehe auch Georg Fuchs-Wissemann: Verwechslung von Mehrwortzeichen, GRUR 1998, 522) — Dr. M. Meggle-Freund 22.08.2005 15:52
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