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Das Vergaberecht ist ein Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Es regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen durch staatliche Stellen, also Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Einrichtungen.
§ 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts.
VgV → Vergabeverordnung
VOB → Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
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