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(nicht kodifiziert): Wettbewerbsbeschränkungen, die notwendig sind, um den Zweck des zivilrechtlichen Leistungsaustausches zu erfüllen, sind zulässig:
Beispiel: Unternehmen A verkauft ein Tochterunternehmen an ein Unternehmen B und verpflichtet sich, 5 Jahre lang B keine Konkurrenz zu machen. Diese Wettbewerbsbeschränkung wird als zulässig angesehen, da sie notwendige Voraussetzung des Unternehmensverkaufs ist.
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