Anzeigen:
Die Verwaltungsgerichtsordnung, auf die im Kartellverwaltungsverfahren in erster Linie zurückgegriffen werden kann, sieht in § 80a Abs. 3 VwGO eine entsprechende Antragsmöglichkeit des Dritten vor.1)
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de