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internetrecht:vergleich_eines_zeichens_mit_einem_domainnamen

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Vergleich eines Zeichens mit einem Domainnamen

Der Zusatz „de“ bleibt als übliche Bezeichnung für die Top-Level-Domain beim Zeichenvergleich außer Betracht, da dieser Zusatz von den angesprochenen Verkehrskreisen gerade nicht als kennzeichnend bzw. prägend verstanden wird.1)

Der Zusatz „www“ bleibt als übliche Abkürzung für „world wide web“ beim Zeichenvergleich außer Betracht, da dieser Zusatz von den angesprochenen Verkehrskreisen gerade nicht als kennzeichnend bzw. prägend verstanden wird.2)

siehe auch

1)
OLG Hamburg; Urteil vom 05.07.2006, Az. - 5 U 87/05; m.V.a. BGH WRP 05, 338, 340 - soco.de
2)
OLG Hamburg; Urteil vom 05.07.2006, Az. - 5 U 87/05
internetrecht/vergleich_eines_zeichens_mit_einem_domainnamen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1