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internetrecht:malware

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Malware

Die Täter spionieren die PIN/TAN-Zugangsdaten mittels sogenannter Malware (Viren, Trojaner etc.) aus, die heimlich auf dem Computer des Kontoinhabers installiert wird (meistens über das Öffnen von per E-Mail versandter Dateien oder den Besuch einer Internetseite, die schädlichen Code enthält). Diese wertet die Eingaben des Computernutzers aus und übermittelt sie an die Täter. Dies ist auch bei gesicherten Verbindungen möglich. Um eine nicht verbrauchte TAN zu erlangen, gibt es sogar Programme, die nach Eingabe der TAN die Verbindung zur Bank unterbrechen (sogenannte Abbruch-Trojaner).1)

Schutz vor Malware-Angriffen auf PIN/TAN-Informationen

Schutz vor dieser Art des Angriffs können Virenschutzprogramme bieten, die allerdings regelmäßig (meist täglich) aktualisiert werden müssen, weil auch die schädlichen Programme schnell variiert und weiterentwickelt werden. Eine Firewall verhindert, dass Malware Daten über das Internet versendet oder dass Hacker unbefugten Zugriff auf den Computer des Nutzers nehmen.2)

Malware hinterlässt stets Spuren auf dem infizierten Computer, nämlich zumindest das Schadprogramm selbst.3)

siehe auch

1) , 2) , 3)
LG Köln, Urt. v. 5.12.2007 - 9 S 195/07
internetrecht/malware.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1