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internetrecht:internetforen

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Internetforen

Internetforen gelten als Form der Telemedien. Der Betreiber eines Meinungsforums ist ein Diensteanbieter von Telemedien i.S.v. § 2 Nr.1 TMG.1) Der Betreiber eines Diskussionsforums speichert im Internet fremde Inhalte im Sinne des § 9 S.1 Nr.2 MDStV, jetzt § 10 TMG [→ Speicherung von Informationen].2) Jedem Nutzer ist klar, dass die Forumsbeiträge nicht die Meinung des Betreibers wiedergäben.3)

Die Besonderheit der Teilnahme an einem Internetforum besteht darin, dass die Verbreitung der eingestellten Beiträge, im Unterschied etwa zur Übernahme von Leserbriefen in ein Printmedium nicht Folge einer ausdrücklichen kognitiven Freigabe durch den Betreiber ist. Die Veröffentlichung erfolgt vielmehr allein aufgrund eines Eingabeaktes durch den jeweiligen Nutzer ohne vorherige konkrete Kenntnis des Forumsbetreibers. Der Vorgang des Einstellen in das Forum ist insofern vergleichbar mit einer Äußerung Dritter im Rahmen einer Live-Sendung in Rundfunk oder Fernsehen, unterscheidet sich allerdings insofern von jener, als im Rahmen einer Sendung seitens des Medienvertreters unverzüglich eine Relativierung, Kommentierung bzw. Distanzierung geäußert werden kann. Auf der anderen Seite liegt es für jeden Leser des Forums auf der Hand, dass es sich bei den Forumsbeiträgen nicht um die Wiedergabe der Meinung des Betreibers handelt, so dass es schon deshalb einer Distanzierung nicht bedarf.4)

siehe auch

1)
OLG Hamburg, Az. 5 U 180/07; für die entsprechende frühere Regelung des § 3 Nr.1 TDG : OLG Düsseldorf MMR 06, 618, 619
2)
OLG Hamburg, Az. 5 U 180/07
3)
OLG Hamburg, Az. 5 U 180/07; m.V.a. Urteil v.22.8.2006, S.6, Aktz. 7 U 50/06, AfP 06,565
4)
OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06; m.V.a. BGH GRUR 2004,619
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