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Dr. Martin Meggle-Freund

halbleiterschutz:beschraenkung_der_wirkung_des_schutzes

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Beschränkung der Wirkung des Schutzes

§ 7 (1) HalblSchG

Der Schutz der Topographie wird nicht begründet, soweit gegen den als Inhaber Eingetragenen für jedermann ein Anspruch auf Löschung besteht (§ 8 Abs. 1 und 3).

§ 7 (2) HalblSchG

Wenn der wesentliche Inhalt der Anmeldung der Topographie eines anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, tritt dem Verletzten gegenüber der Schutz des Gesetzes nicht ein. Die Vorschriften des Patentgesetzes über den Anspruch auf Übertragung (§ 8) sind entsprechend anzuwenden.

siehe auch

HalblSchG → Halbleiterschutzgesetz

halbleiterschutz/beschraenkung_der_wirkung_des_schutzes.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1