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Einschränkungen von Grundrechten müssen gesetzlich geregelt sein (Art. 19 Abs. 1 GG). Jede Einschränkung eines Grundrechts bedarf eines Gesetzes, das das Grundrecht ausdrücklich nennt und die Reichweite der Einschränkung definiert. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Einschränkungen transparent und vorhersehbar sind.
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