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Artikel 8 (2) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) legt fest, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte die betroffenen Personen haben.
Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
Artikel 8 GRCh → Schutz personenbezogener Daten
Behandelt den Schutz personenbezogener Daten und legt die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung dieser Daten fest.
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